Anfänge der Stiftung
Unsere Stiftungsgründer, das Ehepaar Anni und Josef Gruber, waren Eigentümer eines Grundstücks an der Josephsburgstraße Ecke Else-Rosenfeld-Straße in München. Für diese Fläche war damals kein Baurecht ausgewiesen.
Die Landeshauptstadt München beabsichtigte aber, um diesen Ortsteil von Berg am Laim städteplanerisch weiter zu entwickeln, ein Baurecht zu schaffen.
Da der Zuschnitt des Grundstücks Gruber und auch der angrenzenden Grundstücke dies nicht zuließ, war eine neue Bodenordnung erforderlich.
Die Stadt leitete deshalb für das Gebiet ein „Amtliches Umlegungsverfahren“ ein.
Dieses komplizierte Verfahren ist mit tiefen Eingriffen in die Eigentums-und Besitzverhältnisse verbunden und führt oft zu Interessensgegensätzen und Konflikten, denn meist ist eine Vielzahl von Grundstückseigentümer mit ganz unterschiedlichen Kompetenzen, finanziellen Mitteln und persönlichen Zielen beteiligt. Hauptkonflikt ist dabei naturgemäß die Bewertung der jeweiligen Grundstücke.
Ein solch komplexes Verfahren kann erfolgreich und in einem überschaubaren Zeitraum nur dann durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten guten Willens sind und das Ganze in die Hände von Fachleuten gelegt wird, die über den nötigen juristischen, technischen und wirtschaftlichen Sachverstand verfügen.
Familie Gruber war grundsätzlich bereit, das Verfahren für ihr Grundstück konstruktiv zu begleiten. Die Eltern Gruber sahen darin auch eine Chance, ihren Sohn mit einer für ihn interessanten Aufgabe zu befassen, nicht zuletzt im Hinblick auf ein beachtliches Erbe, das für ihn zu erwarten war.
Seit mehreren Jahren belastete jedoch eine depressive Veranlagung des Sohnes die Familie und Frau Gruber hatte sich deshalb in einer ‚Arbeitsgruppe für Angehörige psychisch Kranker‘ engagiert. Sie hoffte durch die Einbindung des Sohnes in das Umlegungsverfahren auf eine Besserung seines Leidens. Sein seelischer Zustand verschlechterte sich aber zusehends und er beging Selbstmord. Für die Eltern ein furchtbarer Schicksalsschlag, der aber letztendlich zur Gründung der Stiftung führte.
Frau Gruber suchte nun wegen der monatelangen ergebnislosen Verhandlungen bei einem für dieses Gebiet zuständigen Stadtrat Hilfe und Rat. Dieser Stadtrat stellte den Kontakt zu einem ihm bekannten kompetenten Projektentwickler her, der in Perlach bereits mehrere Umlegungsverfahren mit der Landeshauptstadt zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht hatte. Es war der Anfang einer fruchtbaren bis heute dauernden Zusammenarbeit.
Das „Amtliche Umlegungsverfahren“ konnte in kurzer Zeit abgeschlossen werden und Frau Gruber erhielt ein baureifes Grundstück zugeteilt. Sie beabsichtigte das Grundstück zu veräußern und den Erlös in die von den Eltern Gruber inzwischen gegründete Stiftung einzubringen, deren Zweck „Die Hilfe für psychisch Kranke und psychisch Behinderte und ihrer unmittelbar betroffenen Angehörigen im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens und der freien Wohlfahrtspflege“ war – die heutige Anni Gruber Stiftung.
Auf Anregung des Projektentwicklers sah Familie Gruber jedoch von einer Veräußerung des unbebauten Grundstücks ab und stellte den Antrag auf Förderung einer Baumaßnahme mit einem öffentlichen Baudarlehen für ca. 60 Wohnungen.
Der dahinterstehende kluge Gedanke war, einerseits nachhaltige Sachwerte und eine verlässliche Rendite durch Mieteinnahmen für den Stiftungszweck zu schaffen, andererseits der Zielgruppe der Stiftung, nämlich psychisch belasteten Menschen, Wohnraum bieten zu können.
Am 17.8.1994 wurde ein Baudarlehen für die Errichtung öffentlich geförderter Wohnungen bewilligt. Am 3.6.1996 wurde der Bauantrag genehmigt.
Nach Abschluss der Baumaßnahme wurden in einem feierlichen Akt im Jahr 1998 fünfzehn Wohnungen an Soziale Dienste Oberbayern übergeben und die restlichen Wohnungen an Familien, die einen Berechtigungsschein hatten, vermietet.
Ein – auch gerade aus heutiger Sicht – innovatives Wohnprojekt, das Inklusion ermöglicht, war entstanden. Es dient gleichzeitig einem Hauptanliegen der Stiftung, nämlich psychisch Kranke und ihren Angehörigen zu helfen. Die Suche nach geeignetem Wohnraum ist und bleibt ein zentrales Problem für psychisch Kranke und die sie begleitenden Menschen, ist aber Voraussetzung für einen gelingenden Weg zurück in den Lebensalltag.
Die Wohnblöcke werden bis heute von der Stiftung verwaltet, die erzielten Mieteinnahmen stehen dem Stiftungszweck zur Verfügung und ermöglichen es, die Idee von Anni Gruber zu verwirklichen: Menschen in psychischer Not zu helfen.