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Unser Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht
indem wir eine Organisation, die betreutes und beschütztes Wohnen anbietet, unterstützen und wir Kautions- und Mietzuschüsse gewähren
oder Wohnungen zur Verfügung stellen,
durch Bezuschussung von Selbsthilfegruppen, die sich der Angehörigenarbeit widmen,
durch Beihilfe zu Heilmaßnahmen oder Erholungsmaßnahmen,
durch Zuschüsse für betreute Freizeitgestaltung,
durch Finanzierung von Fachpublikationen auf dem Gebiet der Angehörigenarbeit
Über die Mittelverwendung entscheidet der Stiftungsvorstand auf Antrag.