Die endgültige Fassung der neuen Satzung wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 von der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern genehmigt und dann hier auf der Homepage als Download zur Verfügung stehen. Diese Satzung ermöglicht der Stiftung neue Projekte anzugehen, z.B. die finanzielle Unterstützung von Forschung auf dem Gebiet Angehörigenarbeit und Suizidprävention. Auch kann auf Grundlage der neuen Satzung der Vorstand so besetzt werden, dass er den erweiterten Anforderungen an die Stiftung, z.B. Verwaltung von neuen durch Zustiftung hinzugekommene Immobilien, gerecht werden kann.